TOP 1
Bürgerfragestunde

Keine Fragen

TOP 2
Annahme der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2013

angenommen

TOP 3
Bekanntgabe der am 26.06.2013 in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschlüsse

BM Flach berichtet über kleinere Auftragsvergaben.

TOP 4
Beratung und Beschlussfassung zum Empfehlungsbeschluss der außerordentlichen Bürgerversammlung am 17.07.2013: Der Gemeinderat möge vor einer Unterzeichnung des Erbpachtvertrags mit der Augustiner Brauerei alternative, über das Konzept einer Brauerei-Traditionsgaststätte hinausgehende Nutzungsmöglichkeiten des gemeindeeigenen Seegrundstücks prüfen
GR Schnorfeil fühlt sich als Gemeinderat durch den Vorwurf des Demokratiedefizits persönlich betroffen. Dass der Erbpachtvertrag die beste Alternative sei, sei schon im März im Gemeinderat Konsens gewesen, weit vor dem Antrag, der von einer neuen Bürgervereinigung gestellt wurde. In der Sache selbst gebe es keine vernünftige Alternative zur Vergabe des Erbbaurechts an Augustiner. Man hätte dies allenfalls besser öffentlich machen können, wobei dies gleichzeitig das Risiko des Scheiterns derart diffiziler Vertragsverhandlungen vergrößert hätte.
GR Gutjahr beklagt, dass er, der als einziger Gemeinderat sich bei der Bürgerversammlung zur Zukunft des Augustiner am See geäußert hatte, anschließend Anfeindungen ausgesetzt war.
GRin Jursch möchte auch in Zukunft an dieser Stelle eine bayerische Wirtschaft sehen, allerdings findet sie die lange Laufzeit des Erbpachtvertrags auch nicht optimal. GR Wittenberger betont, dass der Gemeinderat in Zukunft die Bürger besser mitnehmen solle.
GR Steinhöfel stört auch die lange Laufzeit von 66 bzw. 99 Jahren und die mangelnde Transparenz gegenüber den Bürgern. Daher hält er einen Workshop für sinnvoll, bei dem die Bürger mitgenommen werden. Daher plädiert er für eine Verschiebung der Vertragsunterzeichnung.
Auch GR Wihan möchte die Entscheidung, mit der sich die Gemeinde für 99 Jahre bindet, nicht schnell übers Knie brechen, das habe auch noch zwei Monate Zeit.
BM Flach erinnert daran, dass der Antrag der Bürgerversammlung abgestimmt werden solle.
GRin Gahn wünscht, dass möglichst schnell ein Zustand hergestellt werden solle, dass das Gelände als Strandbad und Wirtshaus nutzbar ist. Sie wunderte sich, dass zuvor nie ein Mitglied von Wörthsee Aktiv auf den Gemeinderat zugekommen sei.
BM Flach weist darauf hin, dass die Gaststätte Ende September schießen wird und die Brauerei Augustiner planen müsse. Ein zu langes Warten birgt die Gefahr, dass Augustiner abspringen könnte.
BMin Rose erinnert daran, dass der Gemeinderat bereits darüber mit deutlicher Mehrheit abgestimmt hat. Ein neuer Aufschub und der Wunsch nach Einbezug der Bürger sei Augenwischerei und sei mit dem bevorstehenden Wahlkampf zu erklären.
GR Schmötzl betont, dass er als einziger gegen die Unterzeichnung gestimmt habe, da nur mit einer Brauerei verhandelt worden sei und nicht mit dem Landratsamt geklärt worden sei, was man überhaupt darf und was nicht.
Auch GR Pflaum meint, der Vertrag sei nicht optimal verhandelt, außerdem säßen im Gemeinderat keine Erbbaufachleute. Er werde dem Vertrag nun nicht mehr zustimmen.
GR Gutjahr befürchtet, dass nach dem Schließen der Gaststätte ab Oktober eine Dauerruine dastünde und ein Workshop selbst ernannter Fachleute nicht viel bewirken wird. Gutachten könnten zudem Unsummen verschlingen.
BM Gritschneder weist darauf hin, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht behalte. Außerdem habe er bei der Gruppierung Wörthsee Aktiv herausgehört, dass das Thema Augustiner ein Stellvertreterproblem sei, mit dem aufgezeigt werden sollte, wie intransparent der Gemeinderat arbeite. Dies habe Herr Bödicker ihm gegenüber kommuniziert.
GR Steinhöfel stellt den Antrag, über die einzelnen Punkte gesondert abzustimmen, dazu rät auch der Rechtsbeirat der Gemeinde.
Dieser Antrag wird jedoch abgelehnt (Zustimmung: GR Steinhöfel, GR Grobbel, GRin Gahn, GRin Muggenthal, GR Schnorfeil).
Daher folgt nun der Antrag aus der Bürgerversammlung: Diesem stimmen nur 5 Gemeinderäte (Grobbel, Steinhöfel, Wihan, Schmötzel, Pflaum) zu. Somit ist der Antrag aus der Bürgerversammlung abgelehnt.

TOP 5
Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der ALDI SÜD Unternehmensgruppe zum Erwerb des gemeindlichen Grundstücks “Am Ziegelstadel” und Errichtung eines Logistikzentrums
BM Flach möchte gern 5 Punkte herausarbeiten zur Zersiedelung, den rechtlichen Belangen, dem Verkehr, den naturschutzrechtlichen Belangen und den finanziellen Aspekten. Daher würde er gern einen Beschlussvorschlag zu allen weiteren Anträgen (TOP 6 und 7) machen. Natürlich könne jeder auf Abstimmung seines Antrags bestehen. Der Bürgermeister betonte, dass ein Ratsbegehren bis zur Bundestagswahl nicht zu schaffen sei. Daher soll zunächst eine Bürgerversammlung und ein Ratsbegehren ohne Termin beschlossen werden. Außerdem müsse eine Untersuchung durchgeführt werden, die Geld koste, dazu sollte mit ALDI ein Vertrag geschlossen werden.
GRin Jursch ist enttäuscht, dass das Projekt verzögert wird, eine Abstimmung der Bürger bei der Bundestagswahl würde nicht nur Kosten sparen, sondern sei auch repräsentativ.
GR Schnorfeil weist darauf hin, dass der Knackpunkt sei, ob die Gemeinde Wörthsee das Grundstück am Ziegelstadel verkaufen muss. Denn nur wenn die Not so groß ist, sei ein Verkauf vertretbar. Ihn stört, dass in der Gemeinde das Gerücht gestreut wird, dass die Gemeinde überschuldet sei. In Wirklichkeit sei die Finanzplanung solide. Daher besteht aktuell kein Anlass, über das erste Stöckchen zu springen, das einem hingehalten wird. Schließlich gebe es genug andere Anbieter. Er will sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
GR Grobbel moniert, dass das Projekt auf einer Privatveranstaltung vorgestellt worden sei und nicht im Gemeinderat. Er hat noch keine Pläne gesehen, zuerst müsse sowieso ausgeschrieben werden. Außerdem sei das Grundstück als Ausgleichsfläche für die Schule angedacht worden.
GRin Jursch zweifelt auch nicht den Haushalt der Gemeinde an, meint aber, es sei alles auf Kante genäht und es stünden ja noch viele freiwillige Leistungen an, die durch das Projekt leicht finanzierbar wären. Sie schlägt vor, stattdessen die Baugrundstücke an der Schule zurückzuhalten, bis sie an Wert zunehmen. Die Bürger sollten möglichst schnell befragt werden, ob sie das Logistikzentrum haben wollen.
GR Polz bestätigt auch, dass die Schule durchfinanziert sei. Er habe sich erkundigt: Bei ALDI gebe es eine Betriebs- und eine Grundbesitzgesellschaft – letztere sei in Mühlheim an der Ruhr – die Betriebsgesellschaft soll nach Wörthsee. Daraufhin wirft GR Schnorfeil ein, dass dann ja wohl die Gewerbesteuereinnahmen für Wörthsee stark von der Höhe der Pacht abhängig seien und Gewerbesteuer eher woandershin fließen würde.
GRin Muggenthal fragt, ob die Gemeinderäte überhaupt Informationen erhalten oder erst zusammen mit den Bürgern in der geplanten Bürgerversammlung.
BM Flach sagt, dass er die Bürger in der Versammlung umfassend informieren möchte und vor dem Bürgerentscheid an alle Haushalte eine Hauswurfsendung verteilen lassen will.
GR Gutjahr betont, dass er grundsätzlich für das Ratsbegehren sei, auch ohne Terminfestlegung. Er hätte die Abstimmung zwar auch lieber zur Bundestagswahl, da er schon für beide Wahlen im September als Wahlvorstand zur Verfügung stehen muss. Grundsätzlich stünde er dem Vorhaben ALDI-Logistikzentrum positiv gegenüber. Er erinnert noch an die Unkenrufe vor 12 Jahren beim Bürgerentscheid zum Gewerbegebiet Etterschlag, dass die Gewerbesteuern bald abgeschafft werden sollten, die es ja heute noch gebe.
GR Schnorfeil bietet an, den Antrag SPD/GRÜNE zurückzuziehen, wenn dem Antrag der Verwaltung zugestimmt wird.
GR Gritschneder empfiehlt das Ratsbegehren noch nicht zu beschließen, GR Wittenberger dagegen schon, um zu signalisieren, dass die Bürger mitgenommen werden. GR Wihan rät zum Abwarten und Prüfen, wohin die Gemeinde selbst will.
BMin Rose meint, es seien sich alle Gemeinderäte einig, dass die Bürger das Projekt mitbeschließen sollen, aber erst, wenn klar ist, wann und wozu sie befragt werden sollen. Die Formulierung für das Ratsbegehren sei ja noch nicht möglich.
GRin Jursch befürchtet, dass Aldi bei zu langem Hinauszögern einen Rückzieher machen könnte und eine Chance vertan werde.
BM Flach erinnert an den Beschluss, die umfassenden zuvor genannten Informationen zuerst einzuholen und dann ein Ratsbegehren auf den Weg zu bringen. Der CSU-Antrag sei dann der weitergehende.
GRin Jursch möchte den CSU-Antrag nicht zurückziehen, GR Wittenberger möchte den Antragspunkt 1 (TOP 6) Abstimmung Ratsbegehren im CSU-Antrag zur Abstimmung bringen, der lautet:
“Die Gemeinde Wörthsee beschließt eine Bürgerbefragung zum Thema ALDI-Logistikzentrum mittels eines Ratsbegehrens”
7 Gemeinderäte stimmen dafür: Schmötzl, Gutjahr, Wittenberger, Polz, Jursch, Pflaum, Erb
Somit ist der CSU-Antrag abgelehnt.
Anschließend kommt der Antrag der Verwaltung zur Abstimmung: Angenommen mit 1 Gegenstimme (Steinhöfel).

TOP 8
Antrag der CSU-Fraktion für ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t (ausgenommen Quell- und Zielverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr) durch den Ortsteil Etterschlag
Frau Heintel erläutert, dass die Abstimmung dazu nicht im Ermessen der Gemeinde Wörthsee liegt, der Antrag müsse an das Landratsamt weitergeleitet werden. Daher beschließt der Gemeinderat, den Antrag an das Landratsamt weiterzuleiten.

TOP 9
Bauanträge, Bauvoranfragen

a) Dr. Hellerer Oskar, Obere Seeleite 16, Fl.Nr. 148/5
Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern
Das Grundstück ist an der Hangkante bereits mit einem Einfamilienhaus bebaut. Daneben gibt es eine Baulücke, in der ein weiteres Haus genehmigt werden kann. Unterhalb der Hangkante liegt das Grundstück im Außenbereich und kann deshalb nicht bebaut werden.

b) Rogorsch Christiane, Hauptstr. 20, Fl.Nr. 705 und 705/3
Bauvoranfrage: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten davon eine Wohneinheit barrierefrei
Das Gebäude erscheint dem GR in Größe und Lage genehmigungsfähig. Der Bauwerber bekommt eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugestanden, wenn Denkmalschutzexperte, Planer und Jurist bestätigen, dass der Bau den Zielvorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes nicht widerspricht und andere Bauwerber aus der Genehmigung keine Rechte ableiten können.

TOP 10
Bevollmächtigung des 1. Bürgermeisters zur Entscheidung über Bauanträge während der Sitzungspause
Es geht um Bauanträge, die durch Überschreiten der Genehmigungsfrist automatisch genehmigt wären. Der GR stimmt zu, dass Bgm Flach solche Bauanträge fristgerecht ablehnen kann.

TOP 11
Antrag der Änderung des Bebauungsplanes Nr.21 „Weßlinger Straße, Fliederstraße, Ahornstraße, Hauptstraße“
Das Verlagsgebäude bleibt äußerlich unverändert, die Fertigungshalle dahinter wird abgerissen und mit zwei Doppelhäusern bebaut. Auf dem Grundstück an der Fliederstraße entstehen vier schmale und dafür lange Einfamilienhäuser.
Der GR stimmt zu.

TOP12
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Waldstraße“ für das Grundstück Nr. 524/24
In Abstimmung mit dem LRA wird festgestellt, dass die Bebauungsdichte im Bebauungsplan Waldstraße ausgereizt ist. Einer Erweiterung des Gebäudes wird nicht zugestimmt. In Zukunft werden nur noch Bauanträge angenommen, die über eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt werden können.

TOP 13
Bahnbrücke Auing – Angebot zur Durchführung ergänzender Untersuchungen
Es soll durch ein Ingenieurbüro untersucht werden, ob die baufällige Bahnbrücke übergangsweise saniert werden kann. Die Bahn plant, die Strecke nach Herrsching irgendwann zweigleisig auszubauen und müsste dann die Brücke auf Kosten der Bahn neu errichten. Deshalb wäre ein Abriss der jetzigen Brücke taktisch ungeschickt. Die Kosten der Untersuchung lägen bei 11.000 Euro. Der GR stimmt zu.

TOP 14
Entwässerungskonzept Etterschlag – Ost: Variantenvorstellung
Der GR entscheidet sich für die Variante 1, die im Norden von Etterschlag nach Westen ins Sickerbecken geführt wird. Die Kosten liegen bei 810.000 Euro. Sie ist damit auch die preisgünstigste Variante.

TOP 15
Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsorientierten Markenstrategie für das Fünf-Seen-Land
Die Gemeinde wird sich mit einem Beitrag von etwa 4000 Euro beteiligen.

TOP 16
Errichtung eines Waldorfkindergartens in Marthashofen – Antrag der VG Grafrath auf Beteiligung der Gemeinde Wörthsee an den Investitionskosten für Kindergarten und Krippe.
Die Gemeinde hat einen katholischen, einen Montessori- und Waldkindergarten und einen Kindergarten der Lebenshilfe. Zusätzlich gibt es eine Krippe der Gemeinde und eine im neuen interkommunalen Gewerbegebiet. Das Angebot ist also vielfältig und ausreichend. Im Moment gibt es mehr Plätze als Kinder. Deshalb lehnt der GR eine Kostenbeteiligung ab.

TOP 17
Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Wörthsee-Herrsching auf Bezuschussung eines Zirkuswagens für die Jugendarbeit.
Der GR genehmigt die beantragten 3000 Euro.

TOP 18
Antrag auf Übernahme des Betriebskostendefizits 2012 des kath. Kindergartens „Zum Heiligen Abendmahl“
Der GR stimmt der Übernahme von 1415,42 Euro zu.

TOP 22
Die Freien Wähler beantragen, zu untersuchen, ob die Umgehungsstraße in Weßling auch Auswirkungen auf den Verkehr durch die Hauptstraße in Steinebach hat.
Der GR beschließt, dies im Zusammenhang mit der Bebauungsplanaufstellung von Experten prüfen zu lassen.

TOP 21
Verschiedenes
GR Jursch fragt nach, ob schon ein Büro dabei wäre, die Kosten für Sanierung und Anbau des UDH festzustellen. Bgm Flach erwidert, dass ein Büro demnächst mit den Untersuchungen beginnen werde.
GR Grobbel fragt nach, ob es schon eine Liste von Planungsbüros gebe, die sich für das Projekt „Bebauungsplan Hauptstraße“ dem GR vorstellen würden. Bauamtsleiter Kreißelmeier erklärt, dass man noch dabei sei, Büros anzuschreiben.

Christel Muggenthal und Beate Schnorfeil

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  1. […] Ein ausführlicher Bericht über die Themen Augustiner und Aldi-Logistikzentrum kann man auf der SPD-Wörthsee-Website schon jetzt nachlesen. Die Tagesordnungspunkte 1-8 sind hier. […]

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