Bürgerfragestunde:

Eine Bürgerin fragt, warum die Gemeinde am Rathaus keine Fahnen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm angebracht hat. Bgm. Flach antwortet, dass bisher die Fahnen am Rathaus immer vom Wind abgerissen wurden. Die Gemeinde möchte aber große Transparente an den Ortseingangsstraßen anbringen und wäre mit der BI “Wörthsee gegen Flughafenerweiterung” über die weitere Beflaggung im Ort im Gespräch.

Bauanträge, Bauvoranfragen:

Bauvoranfrage Stoneback Construction GmbH & Co KG, Dahlienweg 8-10, Fl.Nr. 357/14 und 357/15 und Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 21 “Weßlinger Str., Fliederstr., Ahornstr. und Hauptstr.”

Bei der Ortsbesichtigung am Montag wurde festgestellt, dass der geplante Baukörper zu mächtig in Erscheinung tritt.
Die Erschließung über Dahlienweg oder Hauptstraße ist vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit zu überarbeiten. Im Dahlienweg befindet sich der Kindergarten, weder im Dahlienweg noch in der Hauptstr. gibt es bisher einen Gehweg.
Der GR beschließt mit dem Bauwerber weitere Gespräche zu führen bezüglich einer möglichen Änderung seiner bisherigen Planung. Er fordert außerdem einen Finanzierungsplan im Rahmen eines “Städtebaulichen Vertrages”.
Gr. Schnorfeil erklärt, dass diese Forderung in Zukunft bei allen größeren Bauvorhaben allein schon aus Gerechtigkeitsgründen erfüllt werden müsse.
Zusätzlich wird so bald als möglich, das Straßenbauamt Weilheim eingeladen, um die weitere Planung für den Ausbau der Hauptstr. mit Gehweg vorzustellen.

Fa. LEBEN BAUEN GmbH, Auingerstr., Fl. Nr.702
Bauvoranfrage: Neubau einer Hausgruppe (Doppel- und Mehrfamilienhäuser)

Obwohl der GR vom Konzept des Planers mehr als angetan ist, lehnt er die Bauanfrage ab. Grund sind die beiden am Rand liegenden Gebäude, die drei Stockwerke haben sollen und sich an dieser Stelle nicht in die umliegende Bebauung einfügen.

Bebauungsplan Nr. 46 “Fichtenstraße – Westseite”

Der von der Gemeinde beauftragte Planer erläutert die Problematik der Bebauungsplanänderung. So gibt es zu wenig Möglichkeiten Stellplätze nachzuweisen. Die Reihenhäuser haben eine gemeinsame Wand, so dass eine mögliche Aufstockung der Häuser kaum durchführbar erscheint.
Der GR beschließt deshalb, mit den Anliegern Gespräche zu führen.

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6/1 Teil “Strandbad Fleischmann und Umgebung”

Beschluss des GR: Die Tiefgarage soll nun unter dem geplanten Hotel gebaut werden, die Zufahrt befindet sich beim Hotel. Der Plan soll geteilt werden und die Wohnbebauung in einem eigenen Bebauungsplan festgeschrieben werden.

Bebaungsplan Nr. 47 “Altengerechtes Wohnen – Teilsrain”

Vom Planer werden Lage des Gebäudes, Situierung der Stellplätze und Zufahrtmöglichkeiten vorgestellt.
Der GR weist darauf hin, dass die geplante Querungshilfe an der Etterschlagerstraße in dem Plan berücksichtigt werden müsse und beschließt die Durchführung des Verfahrens.

Vorstellung eines Bebauungskonzepts für die Fl. Nr. 419, Gem. Steinebach nördlich der Pension Grundler

Bgm. Flach berichtet von der Ortsbesichtigung. Ziel der Gemeinde sei, dass möglichst viel Hangfläche unbebaut bleibe. Der Bauwerber komme den Wünschen der Gemeinde entgegen und sei mit dem geplanten Ferienwohnungskomplex am Hang weiter nach unten und so nahe wie möglich an den Grundlerhof gerückt. Der nächste Schritt wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes, in dem unter anderem der restliche Hang als Grünfläche festgeschrieben werden solle, um so eine weitere Bebauung zu verhindern.
Gr. Muggenthal fragt, ob es möglich sei, in dem Bebauungsplan eine “Nutzung Rodelberg” für den restlichen Hang festzusetzen. Die Verwaltung ist sich hier nicht sicher. Bgm. Flach schlägt vor, mit dem Bauwerber hierzu direkt Gespräche zu führen.
Gr. Schnorfeil erklärt, dass nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen( siehe Bauvoranfrage Stoneback Construction) auch bei diesem großen Bauvorhaben ein “Städtebaulicher Vertrag” mit Finanzierungskonzept gefordert werden müsse. Gerade diese Familie habe für viele Grundstücke im Ort Baugenehmigungen angehäuft, die sie aber bisher nicht umgesetzt habe, sondern nur alle 2 Jahre verlängern ließe. Damit unterlaufe sie die ortsplanerischen Entscheidungen der Gemeinde. Deshalb fordere er außerdem in diesen Vertrag eine Durchführungsverpflichtung mit aufzunehmen.
Von Seiten der Gemeinderäte Schmötzl und Gutjahr wird Gr. Schnorfeil vorgeworfen, er argumentiere mit Unterstellungen. Gr. Muggenthal stellt daraufhin fest, es ginge hier nicht um Unterstellungen an die Person des Bauwerbers, sondern darum, dass sich die Gemeinde absichern müsse.
Der GR stimmt dieser weiteren Planung zu.

Geschwindigkeitshemmende Maßnahmen in der Wörthseestraße auf Höhe des Kioskes/Badeplatz

Beschluss des GR: Es werden kurz vor und nach dem Kiosk zwei Aufpflasterungen über die gesamte Fahrbahnbreite vorgenommen ( siehe Maistraße auf Höhe Abzweigung Rehsteig).

Gr Rose regt an, in der Dorfstraße auf Höhe Badeplatz Birkenweg eine Tempo-30-Zone einzurichten. Es bestehe durch die schnell fahrenden Autos und die unübersichtliche Straße eine starke Gefährdung der Kinder, Badegäste und Spaziergänger.

Christel Muggenthal, 03.07.08

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