Die SPD Wörthsee unterstützt eine Klage der Gemeinde gegen diese rechtswidrige Besitzeinweisung. Die Gemeinde Weßling will nach Übernahme der Straßenbaulast nunmehr die in vielerlei Hinsicht unsinnige und schädliche Umgehungsstraße bauen, für die u.a. auch ein Grundstück, an dem die Gemeinde Wörthsee beteiligt ist, benötigt wird.

Wir empfinden es als unfreundlichen Akt der Gemeinde Weßling, wenn diese, ohne zuvor ordnungsgemäß der Gemeinde Wörthsee ein Angebot unterbreitet zu haben, ohne weiteres Zögern und ohne jede Rücksicht sofort das Besitzeinweisungsverfahren beantragt. Schon aus diesem Grund ist der Besitzeinweisungsbescheid rechtswidrig. Entgegen dem Bescheid liegt auch keine Dringlichkeit vor. Weßling hat es versäumt, in den Jahren nach dem Bürgerentscheid sich in angemessener Weise um die Angelegenheit zu kümmern. Wer jahrelang schläft, kann sich nicht auf Dringlichkeit berufen.
Schließlich wendet sich Weßling auch gegen den falschen Ansprechpartner, da Wörthsee am Grundstück nur beteiligt ist.

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