Entschuldigt: GRin Rose, GR Schmötzel

Bekanntgabe der am 23.05.2012 in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschlüsse
Bgm Flach berichtet über die Auftragsvergabe bezüglich Kinderkrippe und Straßenunterhalt.

Gemeinde Wörthsee Fl.Nr. 1488/72
Bauantrag: Neubau der Grundschule Wörthsee
a) Vorstellung der Planung
b) Beschluss
Architekt Sommersberger jun. stellt die Planung von Neubau Schule, Hort, Mittagsbetreuung, Turnhalle und Außenanlagen vor.
Unterlagen werden erfragt!
GR Steinhöfel moniert, dass er noch keine Unterlagen zur Bauphysik vorliegen habe. Bgm Flach erklärt, dass alle Gemeinderäte diese zur Prüfung noch erhalten würden. Diese hätten jedoch mit dem Bauantrag selbst nicht zu tun.
Der GR stimmt dem Antrag zu. (Gegenstimmen: Pflaum, Steinhöfel).

Bauanträge, Bauvoranfragen etc.

Meiler Werner, Waldstr. 24a, Fl.Nr. 641 und 641/1
Bauantrag: Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
Das LRA hat bei einer Begehung nicht genehmigte Aus- und Umbauten festgestellt, die in keiner Weise mit dem bestehenden Bebauungsplan vereinbar sind. Um einer Anordnung auf Beseitigung durch das LRA zu entgehen, hat der Besitzer den Antrag auf nachträgliche Genehmigung durch die Gemeinde gestellt. Mittlerweile hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass die An- und Umbauten so zahlreich sind, dass Bgm Flach zunächst mit dem LRA klären will, welche Baumaßnahmen überhaupt nachträglich ohne Änderung des Bebauungsplanes genehmigungsfähig wären.
Der GR stimmt zu.

Gastl Peter, Seestr., Fl.Nr. 425/10 – wiederholte Behandlung
Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten
Der GR lehnt aus folgenden Gründen den Antrag ab:
– zu wenig Stellplätze
– Dachausbau zu massiv (Wiederkehr)
– Freiflächenplanung fehlt
Dem Bauwerber wird vorgeschlagen, einen entsprechend veränderten Antrag einzureichen.
.

Greuzinger Projekt Wohnbau GmbH & Co KG, Brückenweg, Fl.Nr. 349/9, 349/ 48-51
Bauantrag: Neubau Doppelhaus und Einfamilienhaus mit Garagen und Stellplätzen
Es wird gefordert, dass die Oberkante Fertigfußboden um 20 cm gesenkt wird, falls dies ohne Wasserproblematik möglich ist.
Der GR stimmt ansonsten dem Antrag vorbehaltlich der gesicherten Entwässerung zu.

Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan “Wörthseeufer – Teilbereich Seeuferweg Westseite Teil B”
Staller Bernhard, Fl.Nr. 950/2, Vordere Seestraße 49
Der Antragsteller hat seine Bootshütte am Ufer erneuert. Unter dem neuen Betonboden soll das Boot gelagert werden. Das LRA sieht die Maßnahme als Neubau im Landschaftsschutzgebiet, was an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig ist und fordert den Abriss. Der Antragsteller ersucht um Befreiung vom Bebauungsplan und begründet die Erneuerung mit einer “Gartennutzung”.
Der GR lehnt einstimmig ab.

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wörthsee für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1488/72, Gem. Etterschlag zur Neuerrichtung der Grundschule und Wohngebietsausweisung
Vorstellung und Beschlussfassung über die im Verfahren nach §§ 3 Abs.1und § 4 Abs.1 eingegangenen Anregungen und Einwendungen
Von privater Seite sind keine Einwendungen/Anregungen eingegangen. Die Einwendungen/Anregungen von Trägern öffentlicher Belange befassen sich vorwiegend mit Naturschutz, Entwässerung und Immissionsschutz. Sie werden – soweit sie aus Sicht der Gemeinde berechtigt sind- in den Plan eingearbeitet. Die Gemeinde muss zum Beispiel als Ausgleichsmaßnahme etwa 4000 qm Wald aufforsten.
Der GR beschließt die Feststellung des Flächennutzungsplanes (Gegenstimme GR Pflaum).

Bebauungsplan Nr. 53 “An der Schulstraße – Neubau der Grundschule und Wohnbebauung”
a)Kenntnisnahme und Beschlussfassung über die im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs 1 BauGB eingegangenen Einwendungen und Anregungen
b)Billigungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs 2 und 4 Abs 2 BauGB
Auch hier haben nur Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht, wie zum Beispiel zur Pflasterung der Straße vor der Grundschule oder zur Umsiedlung von Fledermauspopulationen, die unter den Holzschindeln der alten Grundschule vermutet werden.
Der GR beschließt die Durchführung des Verfahrens. (Gegenstimme: GR Pflaum).

Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Oberfeld” – Gemarkung Hechendorf
Beteiligung der Gemeinde Wörthsee gem. § 4 Abs 1.2 BauGB

Auf dem Gelände des bisherigen Basketball- und Skaterplatzes soll Wohnbebauung und eine kleine Gewerbeeinheit entstehen. Die Sportangebote sollen an anderer Stelle in der Gemeinde ermöglicht werden.
Der GR stimmt zu.

Kenntnisnahme und Beratung sowie gegebenenfalls Beschlussfassung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Im LEP wird die Gemeinde nicht mehr dem ländlichen Raum, sondern dem Verdichtungsraum zugeordnet. Das sehen viele Gemeinderäte kritisch. Da die Fassung des LEP sehr umfangreich ist, wird den Fraktionen Gelegenheit gegeben, sich noch einmal ausführlich damit zu befassen und bis 20.7. Einwände etc bei der Gemeinde vorzulegen. Der TOP wird in der nächsten Sitzung noch einmal auf der Tagesordnung stehen.
Der GR stimmt zu.

Unterhalt des Bullachbaches
Die Gemeinde ist zur Gewässerpflege verpflichtet. Die Auftragsvergabe erfolgt an die Firma Wurzer (Angebot 19.000 Euro)
Der GR stimmt zu.

Kenntnisnahme und Beschlussfassung zu einem Schreiben der Lebenshilfe zur Betriebsaufnahme der Kinderkrippe
Die Krippe wird am 1.11.2012 mit 2 Gruppen eröffnet. Bisher sind 17 Wörthseer Kinder angemeldet. Um die 2. Gruppe aufzufüllen werden noch 7 Kinder aus Nachbargemeinden
aufgenommen. Falls in Zukunft mehr Anmeldungen aus Wörthsee kommen, werde die 3. Gruppe eröffnet werden.
Der GR stimmt dem Vorschlag zu.

Beschlussfassung zur Annahme von Spenden für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Wörthsee
Firma ESZ spendet 1000 Euro für die Kinderkrippe
Aumiller Gartenbau spendet 100 Euro für die Dauerausstellung im Keltenpavillon.

Verschiedenes

GRin Gahn fragt nach einem Termin für eine Sitzung des Kulturausschusses.
Bgm Flach erklärt, einen Termin anzusetzen, so bald die Arbeitsüberlastung durch den Neubau Grundschule und Kinderkrippe abgebaut ist.
GR Steinhöfel moniert die Thujenhecke, Betonsockel und Swimmingpool eines Grundstücks in der Kuckuckstraße wegen Gefährdung der wandernden Kröten und
Frösche. Bauamtsleiter Kreißelmeier erklärt, das LRA habe den Pool genehmigt und wegen des Betonsockels jedoch noch nichts unternommen. Die Verantwortung liege beim LRA.
GR Gutjahr kündigt die Durchführung einer “Waldolympiade” im Gemeindewald im
Rahmen des Ferienprogramms der Nachbarschaftshilfe an.

Christel Muggenthal, 28.06.2012

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