Bekanntgabe der am 21.10.2009 in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschlüsse
Bgm Flach gibt bekannt, dass zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes eine Arbeitskraft für 6 Monate eingestellt werden soll.

Freistellungsanträge, Bauanträge, Bauvoranfragen etc.:

E + W Wohnbau GmbH, Alte Hauptstr. 3, Fl.Nr. 837 und 837/1 -wiederholte Behandlung
Bauantrag: Neubau einer Wohnanlage
Mit dem Ausmaß der Bebauung herrscht im GR weitgehend Einverständnis. Kritisch werden hingegen die unruhige Dachgestaltung und ein Verbindungsbau von 2 Häusern gesehen. Der GR lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

Riedmann Hans Gerhard, Seestr. 76, Fl.Nr. 458/3 und 458/2 -wiederholte Behandlung
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.14 “Seestraße-Maistraße” für die Fl.Nr. 458/3 und 458/2 zum Neubau eines Wohngebäudes
Der GR sieht hier wegen der Nähe zum See einen besonders sensiblen Bereich, in dem keine zusätzliche bauliche Verdichtung wünschenswert ist. Er kann sich allenfalls eine gewisse Anpassung an heutige Wohnbedürfnisse vorstellen. Da das betreffende Grundstück sehr groß ist, beschließt der GR einen Planer zu beauftragen, den Bebauungsplan dahingehend zu überprüfen.

De Francesco Claudia, Herbergstr.10, Fl.Nr. 494/5
Vorbescheid zum Grundstück ehem. Jugendherberge
Bgm Flach gibt bekannt, dass das Verwaltungsgericht das Grundstück im Innenbereich sieht und die Klage der Gemeinde damit abgewiesen hat. Der Rechtsanwalt der Gemeinde sehe jedoch gute Chancen, dass die Gemeinde in der nächsten Instanz Recht bekäme. Bgm Flach schlägt vor, nicht weiter gerichtlich vorzugehen. Die jetzige Besitzerin plane keine Bebauung des Grundstückes. Einige Gemeinderäte weisen daraufhin, dass die ehemalige Jugendherberge in einem, laut Flächennutzungsplan, Sondergebiet liege. Sie möchten, dass die Gemeinde in die nächste Instanz geht, um den Status des Gebietes endgültig zu klären und um in der Zukunft eine eindeutige Rechtslage zu haben. Der GR lehnt gegen die Stimmen von SPD und Grünen eine weitere gerichtliche Klärung ab.

Bebauungsplan -Nr.49 “Westlich der Bahnbrücke Auing”
Verfahren gemäß §3 Abs. 1 und §4 Abs.1 BauGB-wiederholte Behandlung
Der GR beschließt die Durchführung des Verfahrens

Bebauungsplan Nr. 38 “Betriebserweiterung Grundlerhof”
Einwendungen des Kreisbauamtes konnten von der Verwaltung noch nicht behandelt werden, daher kann kein Satzungsbeschluss vorgenommen werden.

Beschlussfassung zum Abschluss eines Pachtvertrages mit den Schützenvereinen für das Vereinsheim, die Schießanlage und die Kegelbahnen
Der GR stimmt dem Pachtvertrag zu.

Antrag der Familie Öchser auf Erstattung Mitfinanzierungsanteil kindbezogene Förderung
Der GR stimmt aus Gleichbehandlungsgründen der Erstattung zu.

Finanzwirtschaft der Gemeinde Wörthsee
GR Schnorfeil berichtet als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, dass die örtliche Rechnungsprüfung keine Beanstandungen erbracht habe. Der GR bestätigt daher die Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und beschließt die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008.

Antrag des Konzertvereins Wörthsee auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2009
Da der Antrag für das Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigt werden kann, wird er für das Jahr 2010 als Antrag zur Planung des Haushalts aufgenommen.

Schreiben von Herrn Dr. Thomas Dall Armi i.A. einer Schulinitiative – Anfrage nach einem Grundstück für die Errichtung einer reformpädagogischen Schule
Bgm Flach bietet an, mit Herrn von Dall Armi ein Gespräch über die genaueren Vorstellungen des Antragstellers zu führen. Der GR stimmt dem zu.

Antrag der “Initiative zur Gründung eines Naturparks im Fünfseenland e.V.” aus Weßling zur Unterstützung des Vereins
Der GR lehnt eine Unterstützung mit Rücksicht auf die ablehnende Haltung der Landwirte ab.
SPD und Grüne stimmen für die Unterstützung.

Information des ersten Bürgermeisters
Bgm Flach stellt 4 Planungsvarianten für den Neubau des Kiosks am Birkenweg vor. Der GR fällt die grundsätzliche Entscheidung, dass ein Neubau die Funktion eines Kiosks behalten soll und den Kostenrahmen von 150.000 Euro (ohne Kücheneinrichtung) nicht überschreiten soll. Über das künftige Aussehen des Gebäudes wird nach Vorlage entschieden werden.

Verschiedenes
An der Wörthseestraße auf Höhe der Graf-Toerring-Straße ist für Grundschüler die Querung sehr schwierig, da die Autos an dieser unübersichtlichen Stelle 50 km/h fahren dürfen. Das Tempo-30-Schild wird daher entsprechend versetzt und Schulreferentin Rose wird mit dem Elternbeirat ein Gespräch führen, ob es nicht doch möglich sei, an dieser Stelle Schulweghelfer zu organisieren.

Christel Muggenthal, 19.11.09

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