Rückblick:
Der Augustiner am See musste auf Weisung des Landratsamtes Starnberg aus Brandschutzgründen geschlossen werden. Nachdem auch statische Probleme zum anstehenden Sanierungsbedarf hinzukamen, war schnell klar, dass die Gemeinde weder für eine Sanierung noch für einen Neubau die finanziellen Mittel aufbringen könnte.
Der Gemeinderat hat Anfang des Jahres beschlossen mit dem Augustiner Bräu einen erbbaurechtlichen Vertrag einzugehen.

Augustiner verpflichtet sich eine Gaststätte zu errichten, zu betreiben und, wie von zahlreichen Bürgern gewünscht, einen Veranstaltungssaal zu bauen. Dieser Saal muss der Gemeinde oder ortsansässigen Vereinen ohne Saalmiete zur Verfügung gestellt werden. Der zukünftige Pächter hat allerdings das Recht zur Bewirtung.
Das Erbbaurecht erstreckt sich auf Gebäude, Biergarten und Wegeflächen.
Das Strandbad, also Liegewiese und Steg, ist weiter frei zugänglich und wird von Augustiner gepflegt.

Soweit die Fakten.
Mittlerweile liegt der Bauantrag im Landratsamt und es fehlte nur noch ein Nachweis über die nötigen Stellplätze. Für den Altbau war dies nicht nötig. Nun wird vielleicht mancher sagen, dass beim Rathaus doch reichlich Parkplätze vorhanden wären. Der Gesetzgeber verlangt jedoch dinglich gesicherte Parkplätze. Für den Gastraum und den Biergarten müssen 13 Stellplätze nachgewiesen werden, für den Saal aber 18. Nachdem die Gemeinde nur 24 Stellplätze auf dem Areal besitzt, die sie nur in Wechselnutzung zur Verfügung stellen könnte, wurde von der Gemeinde eine Stellplatzsatzung erarbeitet.
Unser Standpunkt ist, das Grundstück gehört der Gemeinde, unser Vertragspartner ist Augustiner. Wir haben den Saal zur Auflage gemacht. Also müssen wir für eine Lösung sorgen.
Wir gehen in der Satzung von 15 notwendigen Stellplätzen aus, denn der Saal wird im Normalfall abends oder am Wochenende genutzt. Fünf Plätze liegen gegenüber vom Rathaus, 5 Plätze rechnen wir aus den für das Rathaus vorgehaltenen Plätzen heraus. Fünf Plätze lassen wir von Augustiner mit je 5000 Euro ablösen.
Mit dieser mit dem Landratsamt abgestimmten Satzung wird Augustiner ins Genehmigungsverfahren gehen und wohl im Herbst mit den Bauarbeiten beginnen können. Selbstverständlich hat damit die Gemeinde auch viel mehr Möglichkeiten, mit den Eigentümern der Parkplätze zu verhandeln. Denn dass wir als Gemeinde mehr eigene Parkplätze brauchen, ist unbestritten.

Gestern sollte nun der Gemeinderat dieser Satzung zustimmen. Einigen Gemeinderäten war es wichtiger das Rad zurückzudrehen und den Neubau generell in Frage zu stellen oder zumindest zu verzögern. Der Hinweis von GR Gritschneder, dass Augustiner bei längerer Hinhaltetaktik die Ausstiegsklausel des Vertrages nutzen würde, wurde von WörthseeAktiv-Anhängern im Publikum teilweise freudig begrüßt.

Die Abstimmung fiel mit 9:8 (Gegenstimmen: GR Benz, Bödicker, Grundler, Grobbel, Dietrich, Tyroller, Bernhard, Stipp) denkbar knapp für die Satzung aus. Die Befürworter sind aber der Meinung, dass der Erhalt eines Wirtshauses und des Strandbades an dieser Stelle im Interesse des ganzen Ortes liegt und dass Einzelinteressen auch mal zurückstehen müssen.

Christel Muggenthal

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